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18.10.2021: Eher in Rente gehen lohnt sich vielleicht.

Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Renten grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. 2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Alles das, was Sie für die Altersvorsorge aufwenden, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert. Das erfolgt Zug um Zug in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge verringern Ihre Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre. Beziehen Sie dann eine Altersrente, sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. Die Rentenbesteuerung betrifft übrigens neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. Daneben gibt es noch den Rentenfreibetrag und den Grundfreibetrag.

Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 sind es 81 Prozent. Danach erhöht sich der Anteil jeweils um einen Prozentpunkt.
In 2022 soll die Rente ordentlich erhöht werden. Das würde dann auch die Steuerlast entsprechend erhöhen.
Wenn Sie im Jahr 2022 in Rente gehen, kann es sich vor diesem Hintergrund lohnen schon im Dezember 2021 in Rente zu gehen. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung beraten und warten Sie keinesfalls zu lange. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie in Ihrer jährlichen Renteninformation oder Sie fragen nach unter 0800 1000 4800. Die Beratung ist kostenfrei.

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de

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